Weitsichtig. Damit Sie jetzt die richtigen Entscheidungen treffen können.
In der Planungs- und Prüfungsphase
- Erstellung der Sicherheitskonzepte anhand der Bauplanung gemäß der Baustellenverordnung
- Übernahme der Vorankündigung nach § 2 BaustellV
- Analyse eventueller Sicherheits- oder Gesundheitsrisiken, Erarbeitung praktischer Lösungswege
- Kontinuierliche Anpassung der Bauausführung dank computergestützter Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne
- Definierung der Sicherheitseinrichtungen, die von mehreren Gewerken gemeinsam genutzt werden
- Aufstellen der Baustellenordnung