Weitsichtig. Damit Sie jetzt die richtigen Entscheidungen treffen können.

In der Planungs- und Prüfungsphase

  • Erstellung der Sicherheitskonzepte anhand der Bauplanung gemäß der Baustellenverordnung
  • Übernahme der Vorankündigung nach § 2 BaustellV
  • Analyse eventueller Sicherheits- oder Gesundheitsrisiken, Erarbeitung praktischer Lösungswege
  • Kontinuierliche Anpassung der Bauausführung dank computergestützter Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne
  • Definierung der Sicherheitseinrichtungen, die von mehreren Gewerken gemeinsam genutzt werden
  • Aufstellen der Baustellenordnung